Gesetzentwurf zur Umnutzung von Bahngrundstücken
CDU/CSU26.06.2025· Verkehr
AngenommenFraktion geschlossen
Die Regelungen zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) werden geändert. Dies beschloss der Bundestag, als er am Donnerstag, 26. Juni 2025, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur sechsten Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Drucksache 21/326) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (Drucksache 21/642) annahm.
CDU/CSU
SPD
AfD
Grüne
Linke
Fraktionslos
Abweichler
Keine Abweichler.
Dokumente
21/326 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes21/642 – Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/326 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir,Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/335 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn