Gesetzentwurf zur Schwarzarbeitsbekämpfung
Bundesregierung13.11.2025· Finanzen
AngenommenFraktion geschlossenAbweichler
Der Deutsche Bundestag hat Maßnahmen zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen. Mit 322 Stimmen hat der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ (Drucksache 21/1930) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (Drucksache 21/2670) gebilligt. 50 Abgeordnete votierten namentlich gegen den Entwurf, 207 enthielten sich.
CDU/CSU
SPD
AfD
Grüne
Linke
Fraktionslos
Abweichler
3 AfD gegen Linie (Enthalten)
Dokumente
21/1930 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung21/2670 – Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1930 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Max Lucks, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/2033 - Faire Arbeit sichern c) zu dem Antrag der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/2037 - Finanzkriminalität wirksam bekämpfen - Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen